Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 2012

HG 2012

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage

beigefügte Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 2012 wird

in Einnahmen und Ausgaben festgestellt auf 10 191 563 700 Euro. Der Gesamtbetrag

der Verpflichtungsermächtigungen wird festgestellt auf 1 539 178 400 Euro.

§ 2